Was auf dem Spiel steht, wenn die Sicherheitstechnik fehlt
Fällt die Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus aus, sind Bewohner und Besucher im Notfall orientierungslos. Fehlt der Nachweis einer ordnungsgemäßen Wartung, trägt der Verwalter oder die Wohnungsbaugesellschaft im Schadensfall die Haftung – auch dann, wenn keine direkte kausale Verbindung zwischen dem Mangel und dem Schadensereignis besteht.
Hinzu kommt eine wachsende Erwartung der Bewohner: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist in Neubauten Pflicht und wird in Bestandsgebäuden immer häufiger eingefordert. Das WEG-Recht regelt den Anspruch, die technische Umsetzung bleibt Aufgabe der Verwaltung.
Typische Fragen aus der Praxis: Welche Sicherheitsbeleuchtung ist in meinen Wohnobjekten vorgeschrieben? Wer übernimmt die Jahreswartung und stellt die Protokolle bereit? Wie rüste ich Tiefgaragen und Treppenhäuser für Ladeinfrastruktur nach? Und wie behalte ich den Überblick über alle Objekte, die ich verwalte?

Systeme, die Steurer für Wohnbaugesellschaften einsetzt
Sicherheitsbeleuchtung für Gemeinschaftsbereiche
Treppenhäuser, Kellerflure, Tiefgaragen und Feuerwehrzufahrten müssen auch bei Netzausfall beleuchtet sein. Steurer plant und liefert Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach DIN VDE 0108-100, auf die Gebäudestruktur abgestimmt, und übernimmt die laufende Wartung mit Protokollierung. Für Bestandsobjekte bietet Steurer auch die Nachrüstung bestehender Anlagen an.
Aufzugsabsicherung
Aufzugsanlagen müssen bei einem Netzausfall eine Notbeleuchtung im Fahrkorb aufrechterhalten und – bei nicht absenkbaren Aufzügen – einen geordneten Rückruf in die nächste Etage ermöglichen. Steurer liefert und betreut die zugehörigen Batteriesysteme und koordiniert die Schnittstelle zur Aufzugssteuerung.
Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen
Steurer plant und installiert Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen und Tiefgaragen, von der Einzelwallbox bis zur skalierbaren Anlage mit Lastmanagement für viele Nutzer. Die Lösung berücksichtigt die WEG-rechtlichen Rahmenbedingungen, die Abrechnungsanforderungen der einzelnen Nutzer und die Netzanschlusskapazität des Gebäudes.
Wartungsverträge für Gebäudeportfolios
Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen, die mehrere Objekte verwalten, profitieren von einem einheitlichen Wartungsrahmen. Steurer bündelt die Wartung der Sicherheitsstromsysteme über das gesamte Portfolio, dokumentiert alle Prüfungen zentral und stellt auf Anfrage eine Übersicht bereit, die Verwalter bei Begehungen und Prüfungen vorlegen können.
Systeme, die Steurer für Wohnbaugesellschaften einsetzt
Sicherheitsbeleuchtung für Gemeinschaftsbereiche
Treppenhäuser, Kellerflure, Tiefgaragen und Feuerwehrzufahrten müssen auch bei Netzausfall beleuchtet sein. Steurer plant und liefert Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach DIN VDE 0108-100, auf die Gebäudestruktur abgestimmt, und übernimmt die laufende Wartung mit Protokollierung. Für Bestandsobjekte bietet Steurer auch die Nachrüstung bestehender Anlagen an.
Aufzugsabsicherung
Aufzugsanlagen müssen bei einem Netzausfall eine Notbeleuchtung im Fahrkorb aufrechterhalten und – bei nicht absenkbaren Aufzügen – einen geordneten Rückruf in die nächste Etage ermöglichen. Steurer liefert und betreut die zugehörigen Batteriesysteme und koordiniert die Schnittstelle zur Aufzugssteuerung.
Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen
Steurer plant und installiert Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen und Tiefgaragen, von der Einzelwallbox bis zur skalierbaren Anlage mit Lastmanagement für viele Nutzer. Die Lösung berücksichtigt die WEG-rechtlichen Rahmenbedingungen, die Abrechnungsanforderungen der einzelnen Nutzer und die Netzanschlusskapazität des Gebäudes.
Wartungsverträge für Gebäudeportfolios
Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen, die mehrere Objekte verwalten, profitieren von einem einheitlichen Wartungsrahmen. Steurer bündelt die Wartung der Sicherheitsstromsysteme über das gesamte Portfolio, dokumentiert alle Prüfungen zentral und stellt auf Anfrage eine Übersicht bereit, die Verwalter bei Begehungen und Prüfungen vorlegen können.

Was Steurer konkret für Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen leistet
Bestandsaufnahme und Normprüfung
Steurer führt eine systematische Bestandsaufnahme der vorhandenen Sicherheitsstromsysteme durch und bewertet sie gegen die aktuellen Normanforderungen. Das Ergebnis ist ein klares Bild darüber, welche Anlagen in Ordnung sind, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen Priorität haben.
Mietoptionen für kleinere Budgets
Für Eigentümergemeinschaften und kleinere Wohnbaugesellschaften mit beschränkten Investitionsmitteln bietet Steurer Mietoptionen für bestimmte Systemkomponenten an. So lassen sich Normkonformität und Betriebssicherheit auch dann herstellen, wenn kein großes Investitionsbudget vorhanden ist.
Revisionssichere Wartungsdokumentation
Steurer dokumentiert alle Wartungen, Prüfungen und Mängelbeseitigungen so, dass Verwalter bei behördlichen Begehungen, Versicherungsprüfungen und im Schadensfall jederzeit auskunftsfähig sind. Die Dokumentation wird digital bereitgestellt, objekt- und anlagenscharf.
Komplettlösung aus einer Hand
Von der Sicherheitsbeleuchtung über die Aufzugsabsicherung bis zur Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage – Steurer deckt alle relevanten Sicherheitsstromthemen für Wohngebäude ab. Das vereinfacht die Koordination für Verwalter erheblich: ein Ansprechpartner, ein Wartungsvertrag, eine Dokumentation.
Weitere Einsatzbereiche
Logistik, Bau & Fuhrparks
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FAQ
Häufige Fragen
Das hängt von der Gebäudeklasse, der Landesbauordnung und der Anzahl der Wohneinheiten ab. In der Regel sind Treppenhäuser ab einer bestimmten Höhe oder Nutzerzahl, Tiefgaragen, Kellerflure und bestimmte Gemeinschaftsbereiche mit Sicherheitsbeleuchtung auszustatten. Steurer prüft die Anforderungen für das konkrete Objekt und gibt eine verbindliche Empfehlung.
DIN VDE 0108-100 schreibt eine jährliche Prüfung mit Langzeitkapazitätstest vor. Steurer übernimmt diese Wartung im Rahmen eines Servicevertrags und stellt die Protokolle in dem Format bereit, das bei Begehungen und Prüfungen gefordert ist.
Als Betreiber trägt die Wohnbaugesellschaft oder der Verwalter die Verkehrssicherungspflicht. Fehlt eine ordnungsgemäße Wartungsdokumentation, kann das als Organisationsverschulden gewertet werden. Eine lückenlose Dokumentation ist deshalb der verlässlichste Schutz für den Verwalter.
Ja. Steurer plant und installiert Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden und berücksichtigt dabei die spezifischen Einschränkungen des Bestandsgebäudes: Netzanschlusskapazität, vorhandene Kabelwege und die Anforderungen der WEG. Ziel ist eine Lösung, die langfristig erweiterbar ist, ohne die Grundinstallation neu aufzurollen.





